Das Werk im urheberrechtlichen Sinn ist eine persönliche geistige Schöpfung, die eine Vielzahl von Formen annehmen kann – sei es als Musikstück, als Aufführung oder als gestalterisches Element auch als Lichtbild. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung bedürfen Werke des besonderen Schutzes. Hierfür sind vielfältige juristische Kenntnisse und ein stetiger Blick auf die aktuellen Entwicklungen erforderlich. Wir unterstützen Urheber und Lizenznehmer mit unserer umfassenden Expertise bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere bei den ausschließlichen Verwertungsrechten. Zudem bilden wir die Interessen unserer Mandanten in Vertragsgestaltungen rund um das Werk und die urheberrechtlichen Leistungsschutzrechte ab. Des Weiteren beraten wir Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken bei dem Erwerb oder der Einlizenzierung von Rechten zur Verwirklichung ihrer Projekte.