Unabhängig von Branche und Marktstellung ist Werbung für nahezu jedes Unternehmen unverzichtbar. Durch Marketingmaßnahmen unterschiedlicher Ausprägung und Gestaltung werden neue Kunden akquiriert und bestehende Geschäftsbeziehungen gepflegt. Unlautere Werbung gefährdet den Kundenbestand und damit die Entwicklung eines Unternehmens. Bei der Gestaltung ihrer Werbung haben sich Unternehmen an rechtliche Rahmenbedingungen zu halten, die u.a. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgehalten sind. Dort und in einer Vielzahl spezieller Rechtsnormen finden sich eine kaum überschaubare Bandbreite von Ge- und Verboten. Diese gilt es zu beachten – wettbewerbswidrige Werbung kann ungeachtet des mit ihr oftmals verbundenen Reputationsschadens sehr schnell sehr kostspielig werden.
Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts. Dabei prüfen wir u.a. geplante Werbemaßnahmen und -kampagnen. Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei strategischen Überlegungen zu ihren Marketingkonzepten. Durch unlautere Werbung begründete Ansprüche setzen wir für unsere Klienten soweit geboten bundesweit vor den Gerichten durch. Gegen Marketingkonzepte unserer Mandanten gerichtete Beanstandungen wehren wir ab. Dies unabhängig davon, ob sie von Konkurrenten oder hierzu befugten Verbänden erfolgen.