Kommunen und Zweckverbände bewegen sich unter zunehmend komplexeren rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Während sich rechtliche Anforderungen permanent im Fluss befinden, steigen zugleich die gesellschaftlichen Ansprüche an die lokalen und regionalen Gemeinschaften. Erschwerend kommt hinzu, dass in zunehmendem Maß auch die rechtlichen Einflüsse auf Bundes- und EU-Ebene relevant für das tägliche kommunale Handeln werden. In diesem herausfordernden Umfeld entsteht sowohl bei der Verwaltungstätigkeit als auch bei der Öffentlichkeits- und Gremienarbeit nahezu täglich juristischer Klärungsbedarf.
Juristische Lösungen für komplexe Herausforderungen
Unsere auf das Öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwälte navigieren Sie sicher durch die Untiefen der kommunalpolitischen Tätigkeit. Wir verfügen über tiefgreifende Kenntnisse des einschlägigen Landesrechts sowie über umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Entscheidungsträgern, Gremien und sonstigen Verwaltungsstellen. Darauf aufbauend erarbeiten unsere Rechtsanwälte mit Ihnen gemeinsam sachgerechte Lösungen für Ihre kommunalrechtlichen Fragestellungen und stehen auch bei Fragen der Organisation oder Planung zur Seite. Auch Zweckverbände beraten wir bereits seit Jahren in ihrem vollen Tätigkeitsspektrum und allen damit verbundenen Fragestellungen, insbesondere auch zu unionsrechtlichen Fragestellungen.
Zentrales Ziel ist dabei, durch rechtssichere, sachgerechte und nachvollziehbare Lösungen das Gelingen einer funktionierenden örtlichen Gemeinschaft zu ermöglichen. So helfen unsere Rechtsanwälte Entscheidungsträgern in der Verwaltung seit Jahren dabei, sachgerechte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.