In einem zunehmend komplexen Handlungsumfeld ist auch die Öffentliche Hand immer stärker mit Haftungsrisiken konfrontiert. Wir unterstützen Körperschaften und Amtswalter bei der Abwehr von Ansprüchen, der Verhandlung mit Anspruchsstellern und der Bewertung von Haftungsrisiken im Einzelfall.
Im Schnittbereich von Bauleitplanung und Fachplanung beraten wir zu Entschädigungen. Unseren Mandanten kommt dabei zu Gute, dass wir die typischen Interessenlagen in Projekten kennen und über ein gutes Netzwerk einschlägig erfahrener Gutachter verfügen.