Wir schaffen Planungssicherheit für Sie. Für Ihr Bauprojekt klären wir, ob das erforderliche Bau- und Planungsrecht in einem unbeplanten Bereich besteht. Bei überplanten Gebieten prüfen wir für Sie, ob der Bebauungsplan das notwendige Baurecht für Ihr Vorhaben hergibt oder ob und wie ein neuer Bebauungsplan organisiert werden kann. Sollte ein Bebauungsplan an Fehlern leiden, zeigen wir Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen auf. Um Unwägbarkeiten vorzubeugen, helfen wir bei der Abwehr von Widersprüchen und Klagen der Nachbarn sowie sonstiger Dritter. Zudem geben wir bereits in einer frühen Phase Hinweise, ob Nachbarrechte verletzt sein können und geben Tipps und Anregungen, wie darauf reagiert werden könnte.
Sollten unerwartet Hindernisse auftreten, zeigen wir Ihnen sachgerechte Vorgehensweisen auf. Wir klären für Sie, ob eine Zurückstellung oder eine Veränderungssperre tatsächlich Ihrem Bauvorhaben entgegensteht und wie darauf reagiert werden könnte. Sollten Städte und Gemeinden Erhaltungssatzungen oder städtebauliche Entwicklungssatzungen erlassen, arbeiten wir heraus, ob es Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten gibt oder wie reagiert werden könnte.
Aus der Erfahrung mit zahlreichen und umfangreichen Bauvorhaben entwerfen und verhandeln wir für Sie öffentlich-rechtliche Verträge. So können – auch bereits im Vorfeld streitiger Aktivitäten – zweckmäßige Vorgehensweisen umgesetzt werden, die gütlich, z. B. in einer Mediation abgestimmt wurden.
Unser Anspruch ist es, Ihnen Planungssicherheit zu geben, indem Risiken aufgezeigt und Vorgehensweisen erarbeitet werden, die Ihr Bauvorhaben mit möglichst wenig Aufwand ermöglichen. Sind naturwissenschaftliche Themen wie Lärm, Verkehr, Artenschutz usw. aufzuarbeiten, benennen wir Ihnen aus unserem Netzwerk geeignete Gutachter und entwickeln mit Ihnen zusammen fachlich, rechtlich und taktisch abgestimmte Vorschläge, die auch in der Praxis umsetzbar sind.
Unsere Prozessanwälte mit langjähriger Erfahrung in komplexen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitverfahren unterstützen Sie sowohl im akuten Konfliktfall wie bei der Konfliktvermeidung im Vorfeld einer Auseinandersetzung.