Wir schaffen Sicherheit. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen. Es legt die Anforderungen an das verantwortliche Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen fest. Die damit verbundenen Verpflichtungen stellen viele Unternehmen bereits jetzt vor enorme Herausforderungen. Ein Novum ist vor allem, dass das Gesetz eine vertragspartnerbezogene Risikoanalyse verlangt.
Individuelle Risikoprofile verlangen nach individuellen Lösungen
Wir helfen Unternehmern und Unternehmen sich auf die neuen Gesetzesvorgaben vorzubereiten, die internen Prozesse zu schaffen und den Gesetzesvorgaben zu entsprechen. Da das Gesetz abhängig vom individuellen Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens abgestufte Maßnahmenkataloge vorsieht, bieten wir an, das Risikoprofil Ihres Unternehmens auf die Exponiertheit unter dem LkSG zu analysieren. Hierbei arbeiten wir mit eigenen für verschiedene Szenarien entwickelten Fragenkatalogen. Auch führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen unternehmensintern oder direkt bei Ihren unmittelbaren Zulieferern durch. Die Schulungsinhalte stimmen wir auf das individuelle Risikoprofil, die Branche und die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens ab.
Unsere Spezialisten beschäftigen sich bereits seit Beginn des Gesetzgebungsvorhabens mit dem Gesetz und dessen Auslegung, publizieren zum LkSG und tragen regelmäßig zu diesen Themen vor. Sie sind Herausgeber bzw. Autoren des wissenschaftlichen Kommentars Berg/Kramme: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt, der im Verlag C.H. Beck erscheint.