Die regulatorischen Anforderungen sowie eine erhöhte Nachfrage und Reputationsrisiken sind wesentliche Treiber für eine Integration von Nachhaltigkeit für alle Marktteilnehmer im Immobilienmarkt. Doch wie gelingt es, sich an die veränderten Bedingungen anzupassen und CO2-Neutralität zu verankern? Um erfolgreich zu bleiben, müssen ESG-Faktoren in die strategische Entscheidungsfindung, die Unternehmenssteuerung, den Investmentprozess, das Reporting sowie in (handels-)rechtliche und steuerliche Entscheidungen einbezogen werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Vorreiterposition auf diesem Gebiet begleiten wir Sie gerne auf diesem Weg und unterstützen Sie im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus der Immobilie.
Da Gebäude für etwa 40% des Energieverbrauchs und 36% der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich sind, ist die Relevanz von ESG-Zielen für die Immobilienbranche unbestritten groß. Wesentlich ist dabei die Verbesserung der Energieeffizienz aller Gebäude. Bekannt sind im institutionellen Immobilienmarkt Green Buildings und deren Zertifizierungen wie LEED / DGNB / BREEAM / ÖGNI. Aber auch an ESG-Kriterien orientierte Mietverträge gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Dabei stellt sich die Frage, welche konkreten Bestimmungen in „grünen Mietverträgen" vorgesehen werden können. Diese Entwicklung gewinnt nicht nur bei der Sanierung von Gebäuden, sondern bereits bei der Projektentwicklung an Bedeutung. Da Kohlenstoff in fast jeder Phase des Baus und Betriebs von Gebäuden enthalten ist, sind Immobilienunternehmen gut beraten, rechtzeitig mit der Umsetzung ihres Dekarbonisierungs-Programms zu beginnen. Nur so lassen sich auch die ehrgeizigen Ziele der Klimaneutralität in Europa bis 2050 Rechnung tragen.
Die Taxonomie-Verordnung schreibt relevante Kriterien heute schon fest
Darüber hinaus gibt es mit der Offenlegungsverordnung für Finanzdienstleister bereits eine Pflicht, Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten offenzulegen. Die Kriterien, was im Einzelnen als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, hat der europäische Gesetzgeber in der Taxonomie-Verordnung niedergelegt. Neben den regulatorischen Anforderungen gibt es weitere erste Ansätze, immobilienspezifische ESG-Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Immobilien und Portfolios zu entwickeln. Hervorzuheben ist dabei das Scoringsystem für die Beurteilung der Nachhaltigkeitsperformance von Objekten und Portfolios des ECORE (ESG Circle of Real Estate), einer von Union Investment und Bell Management Consultants ins Leben gerufenen Initiative.
Relevanz hat das Thema Sustainability im Immobilienbereich daher sowohl für die Auswahl im Bereich des Ankaufs als auch für das Asset-Management und den Exit. Wir unterstützen Sie gerne bei entsprechenden Investmentstrategien, der Projektentwicklung, im Asset-Management sowie bei ggf. erforderlichen Zertifizierungen.