Der Staat wird die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte und als Zielsetzung im Klimaschutzgesetz herausgestellten Ziele zur Klimaneutralität zu erreichen. Alle Wirtschaftszweige und Lebensbereiche sind betroffen. Grundlegende Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten sind erforderlich. Zahlreiche Unternehmen haben sich schon freiwillig auf den Weg begeben und sehen ihre Chance. Die anderen müssen folgen, sobald sie vom Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert werden.
Alles muss auf den Prüfstand.
Wir beraten bei strukturellen Konzepten, rechtlichen Möglichkeiten aber auch der Umsetzung. Regulierungsrechtliche Anforderungen müssen aufgearbeitet, in die Praxis umgesetzt und ein Monitoring entwickelt werden. Unsere auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten, insbesondere im Immissionsschutz- und Abfallrecht. sowie in der Beratung zu Themen des Klimaschutzes.
Fingerspitzengefühl trifft auf Lösungsorientierung
Bei allen klimarelevanten Regulierungsthemen können wir unsere Mandanten kompetent unterstützen. Wir helfen Ihnen pragmatisch dabei, Ihr Unternehmen rechtlich für alle bestehenden und möglicherweise künftig zu erwartenden Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsanforderungen vorzubereiten. Unsere Erfahrung in der Beratung von Behörden ermöglicht es uns zudem, Verhandlungen mit der öffentlichen Hand mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und einer klaren Lösungsorientierung zu führen.
Unser Anspruch ist es, komplizierte und sich stetig verändernde Anforderungen verständlich zu machen und den Erfüllungsaufwand für Ihr Unternehmen zu minimieren.