Die Anforderungen an Produkte sind vielfältig und schwer überschaubar. Wir unterstützen Gewerbe und Industrie bereits bei der Produktentwicklung, indem wir die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen und frühzeitig auf rechtliche Anforderungen und Haftungsrisiken hinweisen. Dort, wo besondere staatliche Zulassungsverfahren bestehen, sind wir beim reibungslosen Marktzugang behilflich.
Marktrisiken erfolgreich abschirmen
Ein Schwerpunkt in unserer Beratung liegt auf dem Chemikalien- und Stoffrecht, wo wir zu allen Regulierungsthemen unterstützen. Im Produktsicherheitsrecht beraten wir zu den Anforderungen im harmonisierten wie im nicht harmonisierten Bereich, helfen zu Kennzeichnungspflichten und unterstützen bei der Kommunikation mit den Marktüberwachungsbehörden. Wenn nötig, klären wir Grundsatzfragen vor den deutschen und europäischen Gerichten.
Von der Produkthaftung bis zur Gentechnik
Unser Beratungsangebot endet nicht, wenn unsere Mandanten die Produkte an Endkunden verkauft haben. Wir helfen Unternehmen, ihrer Produktverantwortung auch längerfristig gerecht zu werden, indem wir umfassend zum Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht sowie zu Rücknahmepflichten beraten. Bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr zivilrechtlicher Produkthaftungsansprüche verbinden wir unsere regulatorische Kompetenz mit der Exzellenz erfahrener Prozessanwälte.