Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Andreas Notz ist die umfassende Beratung von Arbeitgebern im Bereich des Arbeitsrechts, vor allem dem Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. In diesem Zusammenhang berät er national und international agierende Unternehmen, vor allem aus den Bereichen Gesundheitswesen, Energieversorgung, Baunebengewerbe, Dienstleistungen und Handel. In der Funktion einer ausgelagerten Rechts- bzw. Personalabteilung agierend steht der Fachanwalt für Arbeitsrecht für alltägliche Fragen des Arbeitsrechts ebenso zur Verfügung wie für die Beratung von Arbeitgebern in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus bietet Andreas Notz als Mediator auch mediationsanaloge Beratung sowie Mediationen als Alternative zu Arbeitsgericht und Einigungsstelle an. Er ist neben weiteren Tätigkeiten unter anderem Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg im Bereich des Arbeitsrechts, Referent des Instituts für Unternehmenssanierung und -entwicklung (Heidelberg), bei FORUM sowie bei zahlreichen innerbetrieblichen Schulungsveranstaltungen.
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifrecht
- Prozessführung
- 1979-1981 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG, Mannheim
- 1981-1987 Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim
- 1987-1990 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht)
- 1990 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Mannheim
- 1992 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1995 Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
- 1997 Partner in der Sozietät RITTERSHAUS
- 2015 Erwerb der Zusatzqualifikation "Mediator" am Heidelberger Institut für Mediation, Frau Lis Ripke
- Lehrauftrag an der Universität Heidelberg
- Mitglied des Vorstands des Anwaltsverbands Baden-Württemberg
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein
- „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“, Herausgeber: Tödtmann/von Bockelmann, 2. Auflage München 2021
- „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten - Die Corona-Pandemie und ähnliche Krisenzeiten“ Herausgeber: Tödtmann/ von Bockelmann, München 2020
- „Modernes Sanierungsmanagement“, Crone/Werner (Koautor), 4. Auflage 2014
- „E-Mail und Internet am Arbeitsplatz“, (Koautor), Business & Law Rhein-Neckar 2007, S. 26
- „Das Arbeitsrechtliche Mandat“, Hümmerich/Spirolke (Koautor), 2006
- „Arbeitsrechtliche Aspekte der Internetnutzung am Arbeitsplatz“, FS zum 25jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, 2005, S. 1263
- „Überschreiten der höchstzulässigen Arbeitszeit“, AuA 2003, Heft 4, S. 18 ff.
- „Zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG 1972“, BB 1996, S. 2566
- „Zulässigkeit und Grenzen ärztlicher Untersuchungen von Arbeitnehmern“, 1990
- Versetzung in Matrixstrukturen von Betrieb zu Betrieb – Betriebsrat hat nicht bei jeder Versetzung eines Vorgesetzten mitzubestimmen – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz
- Arbeitgeber müssen jetzt Homeoffice anbieten – Homeoffice Pflicht und weitere Arbeitsschutzregeln durch die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
- Beratung der privaten Radiosender Radio Regenbogen, Radio RPR und bigFM Baden-Württemberg bei der Neugründung der Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
- Beratung der HWI bei Übernahme des Frankfurter Standorts der Losan Pharma GmbH
- Beratung der Röchling Automotive beim Verkauf des Werks Wolfsburg-Hattorf an japanische Kasai Kogyo