Unser Anspruch an uns selbst: Wir sind erstklassig in Recht. Doch das genügt uns nicht. Wer Unternehmerpersönlichkeiten gut beraten will, muss selbst eine Persönlichkeit sein. Und mehr bedenken als das BGB oder HGB. So beginnt „anders beraten“.
Unser Anspruch an uns selbst: Wir sind erstklassig in Recht. Doch das genügt uns nicht. Wer Unternehmerpersönlichkeiten gut beraten will, muss selbst eine Persönlichkeit sein. Und mehr bedenken als das BGB oder HGB. So beginnt „anders beraten“.